maßgeschneiderte Software

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeine Bestimmungen
Verträge für Lieferungen von Geräten, Programmen, Daten, Dienstleistungen
und sonstigen Waren kommen ausschließlich auf der Grundlage
nachstehender Bedingungen zustande. Der Vertragspartner erkennt diese bei
Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung an, auch wenn diese
Bedingungen seinen eigenen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
widersprechen. Bestimmungen, die von diesen Bedingungen abweichen,
bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Vereinbarung bzw. der schriftlichen
Bestätigung der Firma DMS Dierk Meinig –Systementwicklung_,
im folgenden DMS genannt. Alle Abweichungen von diesen Bedingungen sind
für DMS unverbindlich, auch wenn DMS diesen Abweichungen nicht
ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Angebote, Bestellungen
Angebote, Bestellungen, Liefermöglichkeiten und -fristen sind freibleibend.
Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt in jedem Falle vorbehalten.

§ 3 Urheber- und sonstige Schutzrechte, Export
DMS behält sich sämtliche Eigentums- und Urheber- und damit
einhergehende Nutzungsrechte an von ihr geschaffenen Schaltplänen,
Computersoftware und ähnlichen Unterlagen vor. Ohne schriftliche
Einwilligung von DMS dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Auf Verlangen sind sie unverzüglich an DMS zurückzugeben. Handelt es sich
bei den gelieferten Produkten um Artikel, bei denen sich die Nutzungsrechte
ganz oder teilweise im Besitz Dritter befinden, so werden diese Rechte
ebenfalls ausdrücklich, auch ohne schriftliche Bestätigung, vom
Geschäftspartner anerkannt. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder
sonstiger Schutzrechte kann DMS nicht haftbar gemacht werden. Sämtliche
gelieferten materiellen und immateriellen Produkte sind zur ausschließlichen
Benutzung in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Ein etwaiger Export
bedarf der schriftlichen Zustimmung durch DMS. Insbesondere sind die jeweils
gültigen Embargobestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und/oder
anderer Staaten (soweit diese betroffen sein können) zu beachten.

§ 4 Lieferungen und Lieferfristen
Alle von DMS angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich. Die Lieferfrist
beginnt mit dem Ausstellungstag der Bestätigung und gilt als eingehalten,
wenn die Ware bis zum Ende der Lieferfrist den Sitz des DMS verlassen hat
oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware
gemeldet ist. In keinem Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen
automatisch den Rücktritt vom Vertrag.

§ 5 Versand
Der Versand erfolgt in der Regel ab Sitz oder Lager des DMS. Alle Sendungen,
einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen auf Rechnung und Gefahr
des Auftraggebers bzw. Empfängers, soweit nicht schriftlich anders
vereinbart. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber bzw. Empfänger über,
sobald die Ware das Lager von DMS verläßt. Die Festlegung der
Versandform, des Versandunternehmens und des Versicherungswertes der
Sendung behält sich DMS vor. Der Empfänger bzw. Auftraggeber erkennt
dieses mit der Auftragserteilung an. Besondere, vom Auftraggeber bzw.
Empfänger gewünschten Versandformen, -arten und Versicherungswerte
sind DMS im voraus, spätestens jedoch mit der Bestellung in schriftlicher Form
anzuzeigen. Die Kosten des Versandes gehen auf jeden Fall zu Lasten des
Empfängers bzw. Auftraggebers.

§ 6 Preise, Zahlung und Fälligkeit
Die jeweiligen Preise verstehen sich - falls nicht schriftlich anders vereinbart -
ab Sitz bzw. Lager von DMS. Sie sind mit Auslieferung der Waren sofort und
ohne Abzug fällig, sofern nicht auf der Rechnung andere Bedingungen
vereinbart wurden. Skonto und sonstige Rechnungsabzüge sind unzulässig.
Auch eine Zahlung vor der Fälligkeit der Rechnung berechtigt nie zum Abzug
etwaiger Beträge. Die Rechnung wird mit Ablauf der Zahlungsfrist in voller
Höhe fällig. Der Auftraggeber bzw. Empfänger gerät mit Ablauf der
Zahlungsfrist in Verzug, auch wenn der Zahlungsausgleich angemahnt
wurde. Bei Überschreitung des Zahlungszieles berechnet DMS Verzugszinsen
in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz liegenden Zinsen.
Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart wurden, werden
aufgrund der zum Tage der Auslieferung gültigen Preislisten berechnet.
Wechsel werden nicht angenommen. Die Aufrechnung oder die
Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist
unzulässig, es sein denn, die Gegenansprüche sind unstreitig oder
rechtskräftig festgestellt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Produkte bleiben bis zur restlosen Bezahlung bzw. bis
zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber insgesamt
Eigentum von DMS. Sie dürfen bis zu diesem Zeitpunkt weder veräußert,
vermietet, verliehen, verpfändet oder verändert werden. Solange die
vollständige Erfüllung der Ansprüche nicht erfolgt ist, kann DMS jederzeit
sowohl eine Besichtigung als auch eine Herausgabe der gelieferten Produkte
verlangen. Werden die gelieferten Produkte Dritten in irgendeiner Form
zugänglich gemacht, so ist der Dritte in jedem Fall auf den
Eigentumsvorbehalt von DMS hinzuweisen. Sollten sich die gelieferten
Produkte nicht mehr im Besitz des Empfängers befinden, so tritt dieser damit
automatisch alle Forderungen aufgrund dieser Produkte an DMS ab. Eine
etwaige Herausgabe oder Beschlagnahme der gelieferten Produkte an
Dritte hat der Empfänger unverzüglich dem DMS anzuzeigen.

§ 8 Garantie, Haftung
Die Gewährleistungszeit beträgt grundsätzlich sechs Monate. Bei Kaufleuten
gilt eine 14-tägige Übernahmegarantie als vereinbart. Mängelrügen oder
Reklamationen jeglicher Art sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
von 10 Tagen nach Erhalt der gelieferten Produkte des DMS schriftlich
anzuzeigen. Der Empfänger bzw. Auftraggeber verpflichtet sich, die
gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt der Lieferung zu prüfen bzw.
prüfen zu lassen.
Unterläßt der Empfänger bzw. Auftraggeber diese Überprüfung oder
Mängelrüge, so ist DMS bei einem etwaigen Mangel oder Fehlen
zugesicherter Eigenschaften berechtigt, die Reklamation zurückzuweisen.
Nach einer Reklamation sind die gelieferten Produkte in jedem Fall DMS
zugänglich zu machen bzw. auf Verlangen DMS an sie zur Überprüfung bzw.
Beseitigung des angezeigten Mangels auf Kosten des Empfängers bzw.
Auftraggebers zurückzuliefern. Leistet der Hersteller der gelieferten Produkte
Garantie, so ist diese für den Umfang der Gewährleistung maßgebend. Für
sämtliche Mängel oder Beschädigungen sowie Folgeschäden, die auf
unsachgemäßer Handhabung oder Bedienung zurückzuführen sind, können
keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
Verbrauchsmaterialien oder sogenannte Verschleißteile wie Toner,
Farbbänder, Datenträger, Magnetköpfe usw. sind grundsätzlich von jeglicher
Gewährleistung ausgeschlossen. Insgesamt beschränkt sich die
Gewährleistung bzw. Haftung ausschließlich auf die Funktionsfähigkeit und
zugesicherten Eigenschaften der gelieferten Produkte. Für mittelbare und
unmittelbare Schäden und Folgeschäden an anderen Produkten, Daten,
Datenträgern und sonstigen Gegenständen, die durch die Nutzung der
gelieferten Produkte entstehen, haftet DMS in keinem Fall. Es bleibt dem
Empfänger bzw. Auftraggeber vorbehalten, sich gegen solche Schäden zu
versichern. Für Beratung, soweit kein schriftlicher Beratungsvertrag
abgeschlossen wurde, wird grundsätzlich keine Haftung übernommen.

§ 9 Rücktritt
Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag besteht für den Empfänger bzw.
Auftraggeber nur in dem vom Gesetz oder aber in diesen Bedingungen
vorgesehenen Fällen. Für den Fall, daß das DMS berechtigterweise vom
Vertrag zurücktritt, können keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem
DMS geltend gemacht werden.

§ 10 Nebenabreden, Teilwirksamkeit
Mündliche Vereinbarungen sind grundsätzlich unverbindlich. Dies gilt auch
für die Abrede, auf schriftliche Bestätigungen oder Vereinbarungen
zu verzichten. Sollten vorstehende Bestimmungen teilweise unwirksam sein
oder gegen geltendes Recht verstoßen, so bleiben damit alle anderen
Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch
diejenige rechtsgültige zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung unter
kaufmännischen Gesichtspunkten am nächsten kommt.

§ 11 Gerichtsstand, Erfüllungsort, gültiges Recht
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz
der DMS. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie alle daraus
entstehenden und seine Wirksamkeit betreffenden Rechtsstreitigkeiten ist der
Sitz der DMS, soweit es sich bei den jeweiligen Vertragspartnern um
Kaufleute im Sinne des HGB handelt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland als vereinbart, auch wenn der Empfänger oder Auftraggeber
seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat.

--- Für Internet- und Software-Dienstleistungen gelten weitere Bestimmungen,
die Sie auf Anfrage erfahren.